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   BVerwG, 08.07.1991 - 5 B 57.91   

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https://dejure.org/1991,7173
BVerwG, 08.07.1991 - 5 B 57.91 (https://dejure.org/1991,7173)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1991 - 5 B 57.91 (https://dejure.org/1991,7173)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 5 B 57.91 (https://dejure.org/1991,7173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungebschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Unentgeltlich zugewandter Gegenstand als Vermögensbestandteil § 88 Bundessozialhilfegesetz - Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1991 - 5 B 57.91
    Hieran war es rechtlich nicht dadurch gehindert, daß die Klägerin es für "angezeigt (hielt), über die Frage, ob (sie) ein Fahrzeug benötigt, Beweis zu erheben" (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderbarkeit von Eilentscheidungen

    Diese gehören weder zum Schonvermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII noch sind sie über § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII geschützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 5 B 57/91 - ; BVerwGE 106, 105, 113); sie können jedoch mittelbar über die Barbetragsregelung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschont sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - L 7 SO 588/10 ER-B - und vom 23. September 2010 - L 7 SO 2985/10 ER-B - BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 6/97 - DÖV 1998, 689; BVerwGE 106, 105 112 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf

    Es lässt sich nicht in einer verallgemeinerungsfähigen Weise sagen, dass ein Vermögensgegenstand (etwa ein Personenkraftwagen), nur weil er einem Bedürftigen geschenkt worden ist, unter dem Gesichtspunkt der Härte von einem Vermögenseinsatz auszunehmen wäre (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 5 B 57.91 - juris Rn. 6, zu § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2000 - 20 L 4143/99

    Anrechenbarkeit eines Gewinns an die Hilfe zum Lebensunterhalt; Anforderungen an

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluß vom 8. Juli 1991 -5 B 57/91- (Juris) zur Beurteilung eines geschenkten Autos.

    BVerwG, Beschluß vom 8. Juli 1991 -5 B 57/91- (Juris) zur Beurteilung eines geschenkten Autos; VG Meiningen, Beschluß vom 13. Juni 1997 - 8 E 635/97 - (Juris) zu einer geschenkten Urlaubsreise, welche in dieser Entscheidung als einzusetzendes Vermögen beurteilt wurde.

  • VG Göttingen, 25.11.2003 - 2 A 2242/02

    Angesparte Sozialhilfeleistungen; angesparte Sozialhilfemittel; angespartes

    Das Ziel der Härtevorschrift kann kein anderes sein (Urteil vom 26. Januar 1966 -V C 88.64-, BVerwGE 23, 149, 158 f.; Urteil vom 14. Mai 1969 -V C 167.67-, BVerwGE 32, 89, 90; Urteil vom 21. Oktober 1970 -V C 33.70-, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 3; Urteil vom 29. April 1993 -5 C 12.90-, BVerwGE 92.254, 255; Beschluss vom 8. Juli 1991 -5 B 57.91-, zitiert nach Juris.

    Zwar lässt sich nicht verallgemeinerungsfähig sagen, dass zweckgebunden zugewendete Vermögensgegenstände in Anwendung von § 88 Abs. 3 BSHG anrechnungsfrei zu bleiben haben (BVerwG, Beschluss vom 8.7.1991 -5 B 57/91-, zitiert nach juris, für die Schenkung eines PKW; Brühl, a.a.O. § 88 RNr. 78 a.E. mit weiteren Beispielen aus der Rechtsprechung).

  • OLG München, 05.12.2008 - 32 W 2694/08
    Ferner müsste er sein Kfz verwerten, da dieses nicht beruflich verwendet wird (OLG Hamburg FamRZ 1996, 42); § 115 ZPO verweist auf die Vorschriften des § 90 SBG XII. Nach ständiger Rechtsprechung zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift, dem BSHG, zählen beruflich nicht verwendete Kraftfahrzeuge nicht zum Schonvermögen (BGH WuM 2006, 709; OLG Bremen OLGReport 2007, 619; 2008, 839; KG NZV, 2007, 43; vgl. auch BayVGH BayVBl. 1995, 663; OVG Münster NJW 1993, 1412; OVG Hamburg NVwZ-RR 1993, 366; BVerwG Urteil vom 08.07.91, 5 B 57/91).
  • VG Kassel, 15.09.2003 - 7 G 2071/03
    Die Verwertung eines Kraftfahrzeugs stellt auch dann keine besondere Härte nach § 88 Abs. 3 BSHG dar, wenn dieses dem Hilfeempfänger von einer nahestehenden Person geschenkt wurde (BVerwG, Beschluss vom 08.07.1991 - 5 B 57/91 -).
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